Widerspruch einlegen. Fehler korrigieren. Ansprüche durchsetzen.
Wir prüfen Bescheide und vertreten Sie gegenüber der DRV – sachlich stark, fristgerecht, lösungsorientiert.
Typische Fehlerbilder
- Fehlende Auslandszeiten: Nicht übermittelte oder falsch zugeordnete Zeiten.
- Falsche Entgeltpunkte: Unstimmige Verdienstzuordnung, Beitragslücken.
- Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten: Nicht anerkannte Zeiten, falsche Zeiträume.
- Ausbildungs- & Anrechnungszeiten: Unvollständig oder ohne Nachweis geführt.
Unser Vorgehen im Streitfall
- Bescheid- und Datenanalyse: Formelle/materielle Prüfung, Fehlerkatalog, Erfolgseinschätzung.
- Widerspruchsstrategie: Argumentationslinie, Belege, Fristenmanagement.
- Verfahrensführung: Schriftverkehr, Nachreichungen, Erörterungen mit der DRV.
- Weiteres Vorgehen: Bei Bedarf Klage mit kooperierenden Fachanwälten.
Hinweis: keine Rechtsberatung i. S. d. RDG – Zusammenarbeit mit Fachanwälten bei Gerichtsverfahren.
Fallbeispiele
„Widerspruch erfolgreich – fehlende russische Zeiten wurden nachgewiesen und anerkannt.“
E. D., Düsseldorf
„Korrektur der Entgeltpunkte um +0,7 – spürbarer Rentenanstieg.“
P. W., Stuttgart
FAQ Widerspruch & Korrektur
Welche Frist gilt für den Widerspruch?
In der Regel ein Monat nach Bekanntgabe. Wir prüfen Fristbeginn und Zustellung und sichern Ihre Rechte fristwahrend.
Brauche ich einen Anwalt?
Nicht zwingend im Widerspruchsverfahren. Bei Klage empfehlen wir spezialisierte Anwälte und koordinieren die Zusammenarbeit auf Wunsch.